Statuten Feuerwehrverein LEPIME
20. Juni 2022
I. Name, Sinn und Zweck
Artikel 1 (Name)
Unter dem Namen "Feuerwehrverein LEPIME" besteht ein selbständiger Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Meinisberg. Kontaktadresse ist das jeweilige Domizil des Präsidenten.
Artikel 2 (Sinn und Zweck)
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Der Verein bezweckt:
- die Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens und Bevölkerungsschutzes im weitesten Sinn.
- den Zusammenhang der aktiven und ehemaligen Feuerwehrangehörigen, Pflege der Kameradschaft.
- die Unterstützung von ausserdienstlichen Anlässen der Feuerwehr.
- Je nach Möglichkeit Pflege von antikem Feuerwehrmaterial (Uniformen, Ausrüstung & Fahrzeuge)
- kulturelle und gesellige Anlässe
II. Mitgliedschaft und Finanzielles
Artikel 3 (Zusammensetzung)
Der Verein setzt sich zusammen aus:
- Mitgliedern (natürliche Personen)
- Aktive oder ehemalige Feuerwehrangehörige
- Politisch oder sachlich interessierte Privatpersonen
- Angehörige von Nachbarwehren
- Angehörige von Firmen oder Institutionen des Feuerwehr- oder Feuerwehrzulieferwesens
- Gönnern (juristische oder natürliche Personen)
- Ehrenmitgliedern
- Voraussetzungen: Zu Ehrenmitgliedern können ausschliesslich natürliche Personen ernannt werden, die dem Vorstand des Vereins angehört haben und sich während dieser Zeit oder darüber hinaus durch ausserordentliche Leistungen zugunsten des Vereins besonders verdient gemacht haben.
- Antragstellung: Ein schriftlich begründeter Antrag auf Ernennung kann durch jedes Aktivmitglied oder den Vorstand eingereicht werden.
- Vorstandsbeschluss: Der Vorstand prüft den Antrag intern. Die Weiterleitung des Antrags an die Vereinsversammlung erfolgt nur bei einem einstimmigen Beschluss des Vorstandes. Betroffene Vorstandsmitglieder haben hierbei in den Ausstand zu treten.
- Wahl durch die Vereinsversammlung: Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch die Vereinsversammlung. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit (2/3) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
- Rechte und Pflichten: Ehrenmitglieder besitzen das volle Stimm- und Wahlrecht. Sie sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliederbeiträgen befreit, unterliegen jedoch im Übrigen den statutarischen Bestimmungen.
- Aberkennung: Bei schwerwiegendem, vereinsschädigendem Verhalten kann die Ehrenmitgliedschaft auf Antrag des Vorstandes durch die Vereinsversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit entzogen werden.
Artikel 4 (Mitgliedschaft)
Ein- und Austritte sowie allfällige Ausschlüsse werden vom Vorstand entschieden. Als Rekursinstanz ist die Hauptversammlung abschliessend zuständig. Als Ausschlussgründe gelten die Nichteinhaltung der finanziellen Verpflichtungen sowie die Schädigung von Vereinsinteressen.
Das Aufnahmegesuch hat mittels Beitrittserklärung zu erfolgen.
Austritte sind dem Vorstand bis 30 Tage vor der Hauptversammlung mitzuteilen.
Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt, Ausschluss oder Tod.
Artikel 5 (Finanzielles)
Das Rechnungsjahr dauert von Frühjahr zu Frühjahr. Es wird von den Mitgliedern ein Jahresbeitrag erhoben, der von der Hauptversammlung festgesetzt wird. Die Höhe des Jahresbeitrages darf CHF 50.- nicht überschreiten. Die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist auf die Höhe des jeweils aktuellen Jahresbeitrages limitiert.
Mitglieder die der Jugendfeuerwehr LePiMe angehören werden vom Jahresbeitrag befreit.
III. Organe
Artikel 6 (Organe)
Die Organe des Vereins sind:
- die Hauptversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren
Artikel 7 (Hauptversammlung)
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet jährlich im Frühling statt. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage zum Voraus in schriftlicher Form an die Mitglieder.
Ordentliche Traktanden der Hauptversammlung sind:
- Protokoll der letzten Hauptversammlung
- Jahresbericht - Mutationen (Eintritte, Austritte, Bestand)
- Jahresrechnung (Revisionsbericht, Genehmigung, Dechargeerteilung)
- Jahresbeiträge und Jahresbudget
- Tätigkeitsprogramm
- Wahlen des Vorstandes
- Anträge der Mitglieder (min. 10 Tage vor der HV dem Vorstand einzureichen)
- Verschiedenes
Die Hauptversammlung wird vom Präsidenten geleitet.
Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
Artikel 8 (Vorstand)
Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern:
- Präsident
- Vizepräsident
- Kassier
- Sekretär
- Beisitzer
- Beisitzer
- Beisitzer
Mindestens ein Vorstandmitglied muss aktives Feuerwehrmitglied sein.
Die Amtsperiode für die Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr.
Artikel 9 (Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes)
- Der Vorstand ist mit mindestens drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.
- Der Vorstand verfügt über die Kredite im Rahmen des genehmigten Budgets.
- Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen. Er zeichnet mit der Unterschrift des Präsidenten und derjenigen des jeweils zuständigen Vorstandsmitgliedes.
- Der Präsident führt den Vorstand.
- Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei dessen Verhinderung.
- Der Kassier verwaltet die Vereinskasse und führt darüber Buch, das an der Hauptversammlung genehmigt werden muss. Er ist verantwortlich für den Einzug der Mitgliederbeiträge und das Führen der Mitgliederliste.
- Der Sekretär führt die Korrespondenzen des Vereins und die Protokolle der Hauptversammlung sowie die Kurzprotokolle der Vorstandssitzungen.
Artikel 10 (Rechnungsrevisoren)
Die Hauptversammlung wählt einen Rechnungsrevisor für die Amtsdauer von zwei Jahren und einen Ersatzrevisor. Die Rechnungsrevisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie prüfen die Kasse und die Jahresrechnung und erstatten der Hauptversammlung Bericht.
IV. Schlussbestimmungen
Artikel 11 (Vereinsauflösung)
Eine Auflösung des Vereins kann nicht erfolgen, solange sich 7 Mitglieder für eine Weiterführung zur Verfügung stellen.
Im Falle einer Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen der Gemeindeverwaltung zur treuhänderischen Verwaltung zu hinterlegen. Erfolgt innert 10 Jahren keine Neugründung, geht das Vermögen in den Besitz der Feuerwehr über und ist zweckgebunden für das Feuerwehrwesen zu verwenden.
Artikel 12 (Statutenbeschluss / -änderungen)
Die Statuten können an der Hauptversammlung mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder geändert oder beschlossen werden. Die erstmaligen Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 20.06.2022 von den Gründungsmitgliedern beschlossen.
Änderungen:
22.03.2024:
- Ergänzung Artikel 5, « Mitglieder die der Jugendfeuerwehr LePiMe angehören werden vom Jahresbeitrag befreit. »
- Anpassung Artikel 8, « Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern », zusätzlich zwei Beisitzer
20.03.2026
- Ergänzung Artikel 3, «Ehrenmitglieder»
Meinisberg, 20. März 2026 Der Präsident: Der Sekretär:
Anmerkung: Im Sinne von schlanken Statuten wird für die Personenbezeichnungen die männliche Schreibform verwendet. Selbstverständlich gilt diese auch sinngemäss für die weiblichen Personen!